Erteilung der Bescheinigung zur Abgeschlossenheit
21. November 2012Am 21. November 2012 wurde uns von der Stadtverwaltung Jena die „Bescheinigung zur Abgeschlossenheit – 1. Änderung“ nach § 7 (4) Nr. 2 / § 32 (2) Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes erteilt – ein wichtiger Erfolg auf dem Weg zur Baugenehmigung.